Die Tauglichkeitsuntersuchungen werden durchgeführt in den Räumen der

Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle von Dr.Peter Reinhold-Hildenhagen

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   Als flugmedizinische Sachverständige bin ich berechtigt, flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der

  1. Tauglichkeitsklasse 1 für

  • Verkehrsflugzeugführer,
  • Berufsflugzeugführer,
  • Verkehrshubschrauberführer,
  • Berufshubschrauberführer,
  • Luftschiffführer,
  • Flugingenieure,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder

     im Rahmen einer Verlängerungsuntersuchung durchzuführen;

  2. Tauglichkeitsklasse 2 für

  • Privatflugzeugführer,
  • Privathubschrauberführer,
  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Führer von Luftsportgeräten

     im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung durchzuführen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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